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ADR - Alternative Dispute Resolution: Unter ADR werden in Gegenüberstellung zur gerichtlichen Streiterledigung eine Reihe unterschiedlicher, allesamt als freiwillig bezeichnete Verfahren gerechnet, die im Wesentlichen in die drei Bereiche Verhandlung – Vermittlung - Schiedsverfahren unterteilt werden. Daneben gibt es im common law Bereich (z.B. Australien, England, USA) noch weitere, hybride Formen nicht-gerichtlicher Streiterledigung, die sich mehr oder weniger einer dieser drei Grundformen zuordnen lassen (z.B. “minitrial”, case appraisal). Die Unterschiede der verschiedenen ADR-Verfahren liegen insbesondere im Grad der Einbeziehung, der ermittelnden Funktion und dem inhaltlichen Einfluss neutraler Dritter bei der Konfliktbearbeitung. Das Schiedsverfahren ist eine Form der Streitbeilegung, die eher den gerichtlichen Verfahren als den „alternativen“ Verfahren der Konfliktlösung ähnelt, sofern es mit einem Schiedsspruch abgeschlossen wird. Anders als im internationalen Bereich wird in Deutschland unter „alternativem“ Konfliktmanagement im wesentlichen Mediation verstanden, was sich zu einem auf die unterschiedlichen Rechtstraditionen andererseits auf die methodischen Stärken des Mediations verfahrens zurückführen lässt. Mittlerweile spricht man immer noch von ADR, anders als in den in den Anfangsjahren wird heute das zur justiziellen Konfliktregelung andersartige Verfahren mit demselben Akronym als „Appropriate Dispute Resolution”, also als „passendes“, angemessenes Verfahren der Konfliktregelung bezeichnet. Der justizförmige Weg des Gerichtsverfahrens und die richterliche Determination des Konflikts soll auf einem Kontinuum unterschiedlicher Streiterledigungsverfahren tatsächlich als “ultima ratio” am Ende der Liste stehen.
Gemeinwesenmediation: unabhängig vom jeweiligen Konflikt- und Arbeitsfeld alle konsensbezogenen Vermittlungsleistungen zur Regelung der Konflikte im sozialen Nahraum der Bürger, die von öffentlichen oder gemeinnützigen Leistungsträgern angeboten werden. Dies reicht von sog. Verbrauchersachen, Familien- und Generationenkonflikten, Gruppen- und Teamkonflikten insbesondere in Einrichtungen, über die peer- und Schulmediation und sog. Konfliktlotsenprogramme, bis hin zu den Streitigkeiten im Bereich der Nachbarschaft oder dem sog. Täter-Opfer-Ausgleich in strafrechtlich relevanten Konflikten.
Konflikt (interpersonaler): eine Interaktion zwischen Personen wobei wenigstens eine Person eine Unvereinbarkeit im Denken, Wahrnehmen, Wollen und/oder Interesse als Beeinträchtigung erlebt. Konflikte sind meistens mit negativen Erfahrungen, Unannehmlichkeiten, Stress und Leistungsverlust verbunden. Konflikte sind aber nicht per se negativ, sondern nur ein destruktives Konfliktverhalten. Konflikte bergen in sich auch die Chance zur positiven Veränderung und Fortschritt. Nicht bearbeitete Konflikte haben aber die Tendenz zu eskalieren und eine Verständigung zunehmend schwerer zu machen.
Konfliktschlichtung: vgl. Schlichtung.
Mediation: ist ein informelles, nicht öffentliches Verfahren konstruktiver Konfliktregelung, bei dem die Parteien eines (Rechts-)Streits mit Unterstützung eines unparteiischen Dritten, des Mediators, einvernehmliche Regelungen suchen, die ihren Bedürfnissen und Interessen dienen. Ziel und Wesensmerkmal der Mediation ist die autonome, konsensuale Regelung der Streitfragen, ggf. sogar Konfliktlösung durch die beteiligten Parteien selbst.
Mediatoren: Mediatoren sind besonders geschulte, unabhängige und unparteiische Vermittlungs- personen, die die Parteien dabei unterstützen, die strittigen Themen und Streitpunkte zu identifizieren sowie Lösungsoptionen zu erarbeiten. Die Aufgaben der Mediatoren bestehen im Wesentlichen darin, den Verhandlungsprozess zwischen den Parteien unterstützend zu begleiten, in dem sie die spezifische Struktur und Methode der Mediation einsetzen. Mediatoren sind Initiatoren für neue Regelungsprozesse, keine Richter und keine Schlichter. Sie verfügen im Hinblick auf den Streitgegenstand über keine Entscheidungs- oder Lösungskompetenz. Sie müssen neutral sein (d.h. dürfen kein eigenes Interesse am sachlichen Ausgang des Konflikts haben) und allparteilich die Parteien darin unterstützen, dass sie ihre Interessen und Bedürfnisse zu einem Ausgleich bringen können. Insoweit sind sie dafür verantwortlich, dass eine tragfähige und konsensuale Lösung erreicht wird. Durch eine gute Strukturierung des Verfahrens, durch den Einsatz passender Verhandlungstechniken (z.B. Zuhören, aktives; Paraphrasieren) und die empathische Grundhaltung unterstützen sie die Konfliktparteien, sich über ihre Interessen klar zu werden und geeignete Lösungen zu finden. Im Gegensatz zum Schlichter machen sie keine eigenen inhaltlichen Lösungsvorschläge. In der Mediation findet auch keine Rechtsberatung statt.
Schlichtung: Der Begriff „Schlichtung“ unterscheidet sich im Hinblick auf die Entscheidungskompetenz des Dritten semantisch wie konzeptionell eigentlich von dem der Mediation, er wird aber in Deutschland mittlerweile als Synonym für die Vermittlungstätigkeit verwendet. Entscheidend ist letztlich die Rolle und Funktion und damit das methodische Vorgehen des Dritten. Mediatoren entscheiden nicht in der Sache, nicht "für" oder "über" die Parteien, sie schlagen weder einen Kompromiss vor noch drängen sie die Parteien in den Vergleich. Die Parteien können ihre Lösung oder Regelung selbst finden, damit ihnen nicht eine "Lösung" durch einen Dritten auferlegt wird. Dabei stellt sich meistens heraus, dass man das "entweder - oder" überwinden kann und die Parteien - oft sogar über den ursprünglichen Streitgegenstand hinaus - "gewinnen", d.h. mit Blick in die Zukunft eine Lösung oder Regelung finden können, die ihren Interessen gleichermaßen und nachhaltig dient.
Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) oder besser der aussergerichtliche Tatausgleich (ATA) ist das Angebot an Geschädigte und Beschuldigte einer Straftat, mit Hilfe eines Vermittlers eine von allen Beteiligten akzeptierte und mitgetragene Regelung zu finden, die geeignet ist, Konflikte, die zu der Straftat geführt haben oder durch sie verursacht wurden, beizulegen oder zumindest zu entschärfen. Der TOA/ATA ist also - ungeachtet einiger spezifischer Besonderheiten - ein spezifisches Anwendungsfeld der Mediation in (strafrechtlich relevanten) Konflikten. Er umfasst in der Regel die Konfliktberatung und/ oder Konfliktschlichtung, eine Vereinbarung über die Wiedergutmachung sowie auf Seiten der Justiz die Berücksichtigung der Ausgleichbemühungen im Strafprozess. --> link zur Internetseite des TOA- Servicebüros
Weitere Begriffsdefinitionen finden Sie hier --> weiter
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